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INFOMARKT contra Konica Minolta
Missbrauch geistigen Eigentums

Am 19. Juni 2018 ging der Rechtsstreit zwischen dem Verlag INFO-MARKT GmbH in Düsseldorf und der Konica Minolta Business Solutions GmbH in Langenhagen vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in die zweite Runde.

Digitale

Der Verlag hatte den Druck-Dienstleister wegen Verletzung des Urheberrechts 2016 verklagt. Der Grund: Konica Minolta hatte den Informationsdienst des Verlags jahrelang unerlaubterweise gescannt und in seinem firmeninternen Intranet veröffentlicht. Diesen Tatbestand hatte das Unternehmen bereits in der 1. Instanz eingeräumt.

Vor dem OLG ging es nun um die Frage, ob und in welchem Ausmaß die illegale Vervielfältigung der Publikation in den Jahren zuvor schon in Papierform stattgefunden hatte. Von der Beantwortung dieser Frage hängt nicht zuletzt die Höhe des Schadenersatzes ab, den der Verlag von Konica Minolta erwarten kann. In der 1. Instanz wurden INFO-MARKT knapp 10.000 Euro zugesprochen. Der Verlag fordert mehr als eine Million Euro Schadenersatz.

INFOMARKT fordert mehr als eine Million Euro Schadenersatz

Der Gerichtstermin im Saal 224 wirkte wie eine Firmenfeier, auf der sich ehemalige Kolleginen und Kollegen wiedertreffen. Beide Seiten – Klägerin und Beklagte – hatten zusammen fünf Zeuginnen und Zeigen geladen, die einst alle bei Konica Minolta tätig waren. Fast alle bestätigten, dass der Informationsdienst über viele Jahre hinweg wie  selbstverständlich kopiert und an die Vertriebsmitarbeiter von Konica Minolta verteilt worden sei. Ein Zeuge bezeichnete dieses Vorgehen sogar als „branchenüblich“. Ein Urteil fällten die Richterinnen und Richter nicht. Das wird frühestens Mitte August 2018 erwartet.

Fest steht, dass Konica Minolta gegen geltendes Recht verstieß. Damit fällt dem Urteil eine branchenweite Bedeutung zu. Schließlich geht es um die Frage, wie der Missbrauch geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter entschädigt wird. Dabei geht es nicht nur um Fachlektüre, sondern auch um die Software, ohne die kein Anbieter seine Produkte und Dienstleistungen mehr verkaufen kann.

Veröffentlicht am 20.06.2018