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Datenschutz / Cookie-Hinweise
Problematische Plätzchen

Cookie-Hinweise sind der Renner unter den DSGVO-Maßnahmen. Dabei räumen selbst Experten ein, dass in diesem Punkt noch jegliche Klarheit fehlt.

Digitale

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Wie Unternehmen die erforderlichen Änderungen auf ihren Internetseiten umgesetzt haben, hat ein Team des Horst-Görtz-Instituts für IT-Sicherheit und des Instituts für Arbeitswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit der Universität Michigan, USA, untersucht. Im Rahmen ihrer Studie analysierte das Forscherteam die Datenschutzerklärungen auf den 500 meistbesuchten Webseiten je EU-Land - insgesamt 6.357 Internetpräsenzen - im Zeitraum von Januar bis Juni 2018 - und dokumentierten Veränderungen im Lauf der Zeit. Darunter befanden sich beispielsweise Suchmaschinen und Shoppingportale, aber auch Internetauftritte von Banken sowie von Universitäten und Regierungen.

Datenschutzhinweise - Auf 85 Prozent der Internetseiten

Bei rund 74 Prozent der untersuchten Webseiten wurde die jeweilige Datenschutzerklärung erst kurz vor dem 25. Mai 2018 angepasst. „Letztlich konnten dadurch rund 85 Prozent der von uns analysierten Webseiten nach dem Stichtag eine Datenschutzerklärung vorweisen", berichtet Studienleiter Martin Degeling.

Zudem sind Cookie-Hinweise auf dem Vormarsch. Cookies werden im Browser gespeichert und von Webseiten über Analysediensten genutzt, um das Surfverhalten der Besucherinnen und Besucher auszuwerten. In Deutschland hatten 49 Prozent der untersuchten Internetauftritte nach Inkrafttreten der DSGVO einen Cookie-Hinweis – mehr als doppelt so viele wie im Januar 2018.

Warum die Cookies Cookies heißen, ist nicht exakt überliefert. Eine Deutung besagt, dass die kleinen Softwareprograme wie Plätzchen stets Krümel auf einem Rechner hinterlassen, auch wenn sie selbst längst gegessen sind, die Webseite also wieder geschlossen ist.

Cookies - Reicht der Hinweis? Oder bedarf es der Einwilligung?

Faktisch aber gibt es ein Problem mit den digitalen Plätzchen: Bislang wissen selbst Rechtsexperten nicht ganz genau, wie die Cookie-Hinweise auf deutschen Internetseiten zu gestalten sind. Sind sie zwingend notwendig? Reicht der Hinweis? Oder bedarf es sogar einer Einwilligung des Nutzers, um ihn weiterzuleiten?

Ursache für diese Verunsicherung ist die Unklarheit darüber, wie sich alte und neue Gesetzte vertragen. Hat das deutsche Telemediengesetz (TMG) Vorrang vor der DSGVO der EU? Und wann tritt die E-Privacy-Verordnung in Kraft, die diese Fragen endgültig regeln soll?

Vor 2019 ist damit nach Angaben von Experten nicht zu rechnen. Bis dahin muss datenschutzrechtlicher Gehorsam unter Umständen als vorauseilend gelten.

 

Veröffentlicht am 28.08.2018