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INFOMARKT contra Konica Minolta
Missbrauch geistigen Eigentums (update)

Der Rechtsstreit zwischen dem Verlag INFO-MARKT GmbH in Düsseldorf und der Konica Minolta Business Solutions GmbH in Langenhagen ist entschieden. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilte den IT-Dienstleister wegen der illegalen Vervielfältigung und Verbreitung  von Fachinformationen, blieb aber beim Schadensersatz weit hinter den Forderungen des Verlags zurück.

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Die INFO-MARKT GmbH hatte den Dienstleister wegen Verletzung des Urheberrechts 2016 verklagt. Der Grund: Konica Minolta hatte den Informationsdienst des Verlags jahrelang unerlaubterweise gescannt und in seinem firmeninternen Intranet veröffentlicht. Diesen Tatbestand hatte das Landgericht Düsseldorf bereits in der 1. Instanz festgestellt.

Im Berufungsverfahren vor dem OLG ging es nun vor allem um die Frage, welchen Schadenersatz Konica Minolta an den Verlag zu zahlen habe. Am Ende gab es keinen Gewinner.

Blamage für den IT-Dienstleister

Zwar bestätigte das OLG das Urteil am 6. September 2018 der ersten Instanz im Grundsatz (AZ: 20 U 42/17). Demnach verstieß Konica Minolta durch das unerlaubte Kopieren von Fachartikel aus dem INFO-MARKT Informationsdienst gegen geltendes Recht. Zudem erhöhte das OLG den Schadenersatz, den der IT-Konzern zu zahlen hat -  von rund 10.000 Euro auf 127.640,60 Euro.

Gleichwohl blieb das Gericht damit weit unter der vom Verlag geforderten Summe von 2,039 Millionen Euro. Tatsächlich sprachen die Richter INFO-MARKT lediglich 6,25 Prozent davon zu. Zudem muss der Verlag einen Großteil der Verfahrenskosten tragen. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

Für den Verlag mag das Urteil wenig zufriedenstellend sein, für Konica Minolta aber ist es eine Blamage und könnte in doppelter Hinsicht negative Auswirkungen nach sich ziehen. Erstens bestätigten die Richter, dass das Management in der Firmenzentrale in Langenhagen die Grundsätze des ehrbaren Kaufmanns in der Vergangenheit systematisch missachtete. Das fügt dem öffentlichen Image schwere Kratzer zu, da der Respekt vor dem geistigen Eigentum Dritter gerade in der Digital-Branche eine wichtige Rolle spielt. Wie würde Konica Minolta wohl reagieren, wenn Dritte die Software des Unternehmens unerlaubterweise kopieren?

Schadensersatz könnte Gewinn auffressen

Zweitens trägt die deutsche Vertriebsgesellschaft, die einen Jahresumsatz von rund 460 Millionen Euro erwirtschaftet, den Schadenersatz keineswegs mit dem Schwanz davon. Im Gegenteil könnte er auch in dieser Höhe dazu führen, dass die deutsche Vertriebsgesellschaft im laufenden Geschäftsjahr wieder in die roten Zahlen abrutscht. In den Geschäftsjahren 2015 und 2016 (bis 31. März) hatte das Unternehmen in seinen Jahresbilanzen teilweise hohe Verluste ausgewiesen und 2017 nur mühsam eine Schwarze Null geschafft. (Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2018 wurden noch nicht veröffentlicht.) Der Schadensersatz hat daher das Potential, die Bilanz des Unternehmens wieder tief in den Keller zu schicken und das Management auch in dieser Hinsicht schlecht aussehen zu lassen.

 

Veröffentlicht am 11.09.2018


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