Zum Jahreswechsel 2019 werden die Vergaberichtlinien für den Blauen Engel bei Druckern und Multifunktionsgeräten noch einmal verschärft. Auch die EU plant, ihre Umwelt-Kriterien für die öffentliche Vergabe neu zu definieren.
Zahlreiche Drucker- und Multifunktions-Modelle werden ihre Eignung für den Blauen Engel am Neujahrstag 2019 verlieren. Die RAL-ZU 205, die aktuelle Norm für diese Geräteklasse, gilt zwar schon seit dem 1. Januar 2018. In einigen Punkten aber wurde den Herstellern eine Schonfrist gewährt.
Beispielsweise für große Standgeräte mit hohen Druckgeschwindigkeiten, für die es in punkto Partikelemission bislang keine Höchstwerte gab, bald aber geben wird. (-> Tabelle). Zudem wird die Leistungsaufnahme bei Geräten mit und ohne WLAN-Konnektivität auf zwei bzw. drei Watt gesenkt.
Tabelle
Blauer Engel für Drucker und Multifunktionsgeräte |
||
Norm: RAL-UZ 205 |
ab 1.1.2018 |
ab 1.1.2019 |
Prüfwert PER10PW (Partikel / 10 Min) |
||
S/W-Standgeräte > 250 L und >= 60 ppm Druckgeschwindigkeit |
kein Prüfwert |
2,5 *1011 |
Farb-Standgeräte > 250 L und >= 40 ppm Druckgeschwindigkeit |
kein Prüfwert |
2,5 *1011 |
|
Leistungsaufnahme |
|
Geräte ohne Drahtlos-Netzzugangspunkt |
3 Watt |
2 Watt |
Geräte mit Drahtlos-Netzzugangspunkt |
4 Watt |
3 Watt |
Quelle: RAL |
Eine Verknappung an umweltfreundlichen Geräten aber wird es auch im nächsten Jahr nicht geben. Nach Angaben der ralGmbH in Bonn, die den Blauen Engel vergibt, tragen aktuell rund 12.000 Produkte von rund 1.500 Herstellern das Umweltabzeichen. Die allermeisten davon sind Drucker und Multifunktionsgeräte. In sieben Kategorien sind mehr als 3.800 Modelle gelistet. Mit anderen Worten: Sollte das papierlose Büro jemals Wirklichkeit werden, würden die RAL-Zertifizierer einen Großteil ihrer Arbeit verlieren.
Der Blaue Engel gilt als Non-Plus-Ultra, wenn es um die Umweltverträglichkeit von Druckern und Multifunktionsgeräten und deren Beschaffung im öffentlichen Bereich in Deutschland geht. Mit dem aktuellen Label nach RAL-UZ 205 für Bürogeräte mit Druckfunktion können Geräte ausgezeichnet werden, die sich durch folgende Umwelteigenschaften auszeichnen:
* langlebige und recyclinggerechte Konstruktion;
* Vermeidung und Verminderung umwelt- und gesundheitsbelastender Materialien;
* geringer Stromverbrauch;
* geringe Emissionen von Geräuschen und Schadstoffen
Produkte, die dieses Abzeichen nicht tragen, sind im Behörden-Geschäft de facto nicht wettbewerbsfähig.
In der Vergangenheit hat der Blaue Engel stets die Standards auch für andere Umweltzeichen gesetzt. Etwa für das EPEAT Label des US-amerikanischen Green Electronic Council. Oder für das Nordic Swan Ecolabel (in den nordeuropäischen Staaten) und Eco Mark (in Japan).
Für öffentliche Ausschreibungen in der EU sind, was den Einkauf umweltfreundlicher Produkte betrifft, die Green Public Procurement-Richtlinien in der Kategorie Imaging Equipment“ aus dem Jahr 2014 gültig. Sie sollen bis Ende 2019 überarbeitet werden.
Veröffentlicht am 11.09.2018