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Elektronische Rechnungen / ZUGFeRD 2.0
Lahmer Gaul

Eigentlich sollte die ZUGFeRD-Version 2.0 schon im Dezember 2018 veröffentlicht werden. Doch die Einführung verzögert sich. Wer nach Gründen für die schleppende Digitalisierung der deutschen Wirtschaft sucht. Bei ZUGFeRD wird er fündig.

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„Die finale Fassung der Spezifikation wird voraussichtlich Mitte Dezember 2018 zur Verfügung stehen“, meldete das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) im November 2018. Inzwischen aber gibt es keinen verbindlichen Startpunkt mehr. „Wir hoffen auf eine Veröffentlichung Mitte Februar 2019“, heißt es nun. Mit anderen Worten: ZUGFeRD 2.0 bleibt bis aus Weiteres eine Absichtserklärung.

FerD ist die nationale Plattform von Verbänden, Ministerien und Unternehmen zur „Förderung der elektronischen Rechnung in Deutschland“. Das Forum wurde 2010 unter dem Dach der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Beschluss des Deutschen Bundestages geförderten Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) gegründet.

ZUGFeRD soll zum Maß des Elektronischen Rechnungswesens werden. Aber wann?

Eine der wesentlichen Aufgaben von FeRD besteht darin, einen „Zentralen User Guide“, also einen Standard zu entwickeln, der das elektronische Rechnungswesen weg von der E-Mail mit pdf-Anhang in das Zeitalter digital-strukturierter Rechnungsformate führt. ZUGFeRD 1.0 wurde 2014 verabschiedet, ist aber mit der europäischen CEN-Norm nicht kompatibel. ZUGFeRD 2.0 soll das ändern. Wann, steht allerdings in den Sternen.

Ein Standard-Format wie ZUGFeRD ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass der elektronische Rechnungsverkehr auch in Unternehmen an Fahrt gewinnt. Mit der X-Rechnung gilt seit November 2018 ein Standard für deutsche Behörden, den bis 2022 auch deutsche Unternehmen adaptieren müssen, die mit Behörden Geschäfte machen. Für alle anderen Bereiche sollte der einfachere ZUGFeRD 2.0-Standard das Maß der Dinge sein. Der aber lässt weiter auf sich warten.

Geänderte Rechtelage mit Klärungsbedarf

„Der Grund hierfür liegt in einer geänderten Rechtelage aus dem Markenrecht, die wir erst final klären müssen“, begründet man die Verzögerung bei FeRD auf unsere Nachfrage. „Sofern wir hierüber einfach hinweggingen, würden sich für uns und auch für alle Softwareunternehmen und deren angeschlossene Kunden, die ZUGFeRD 2.0 bei sich einbinden, ggf. Schadens es handelt sich um eine geänderte Rechtslage aus dem Markenrecht.“

Wo genau der Hase im Pfeffer liegt, verrät man allerdings nicht. „Konkretere Informationen“ könne man uns derzeit nicht zukommen lassen.

Erklärungen wie diese lassen tief blicken. Eine geänderte Rechtslage fällt nicht vom Himmel. Und warum war man sich bei FeRD der neuen Herausforderungen vor drei Monaten noch nicht im Klaren? Es scheint, als ob ZUGFeRD 2.0 das Licht der Welt schon als lahmer Gaul erblicken wird.

Bei vielen Unternehmen ist ZUGFeRD noch unbekannt

Für die Zukunft lässt das nichts Gutes erahnen. Bei vielen Unternehmen ist das ZUGFeRD-Format noch unbekannt. Unter diesen Bedingungen ist es kaum vorstellbar, dass es in absehbarer Zeit zur massenhaften Anwendung kommt.

Wer nach Gründen für die schleppende Digitalisierung der deutschen Wirtschaft sucht. Bei ZUGFeRD kann er fündig werden.

 

Veröffentlicht am 28.01.2019


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