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Datenschutz / E-Privacy-Verordnung
Streit um Cookie-Banner eskaliert

Datenschützer werfen den europäischen Gesetzgebern vor, das Niveau der neuen E-Privacy Verordnung absenken zu wollen. Vor allem die deutsche Digitalwirtschaft kann mit der alten Fassung gut leben. Denn bislang erlauben die deutschen Gesetze einen relativ lockeren Umgang mit Cookie-Bannern.

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Die E-Privacy-Verordnung ist neben der DSGVO das zweite große Gesetzgebungsvorhaben zur Reform des europäischen Datenschutzrechts. Sie soll die aktuell noch geltende E-Privacy-Richtlinie ablösen und den Datenschutz bei der elektronischen Kommunikation regeln. Insofern stellt sie eine bereichsspezifische Ergänzung und Konkretisierung der Datenschutzvorgaben in der DSGVO dar, die im Mai 2018 in Kraft trat. Eigentlich sollte die neue E-Privacy-Verordnung ab dem gleichen Zeitpunkt gelten. Bislang liegt aber lediglich ein Entwurf für die neue Verordnung vor.

Deutschland hat europäischen Standard nie umgesetzt

Für Deutschland ginge mit der Einführung der E-Privacy-Verordnung ein Ära zu Ende. Schließlich wurde hier die alte E-Privacy-Richtlinie nie offiziell mit einem neuen Gesetz umgesetzt. Der Grund: Die Bundesregierungen sahen die E-Privacy-Richtlinie bereits durch das deutsche Telemediengesetz (TMG) als erfüllt. Dabei deckt das TMG die Forderungen der EU-Richtlinie nicht umfassend ab. Beispielsweise müssen Webseiten-Betreiber in Deutschland anders als in anderen Ländern keine Banner schalten, um die Einwilligung von Besuchern der Webseite einzuholen, dass persönliche Daten, etwa durch Cookies, verarbeitet werden dürfen. Stattdessen genügt es bislang, die Nutzer über die Datenspeicherung verständlich und umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, einer Datenspeicherung zu widersprechen. Das aber kann auf einer Unterseite geschehen, die der Besucher nicht zwangsläufig anklicken muss.

Tatsächlich warnen die Verbände der deutschen Digitalwirtschaft davor, die neue E-Privacy-Verordnung zu streng auszulegen. „Dass die Datenschutzgrundverordnung im vergangenen Jahr den Alltag unserer Mitglieder mehr bestimmt hat als alle inhaltlichen Entwicklungen, muss allen eine Warnung sein“, mahnte beispielsweise der Präsident des BVDW (Bundesverband Digitale Wirtschaft) Matthias Wahl.

Datenschützer mahnen Qualitätsniveau an

Angesichts dieser Entwicklung sehen die europäischen Datenschützer offenbar nun ihre Felle davon schwimmen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat den europäischen Gesetzgeber daher aufgefordert, die bereits seit langem diskutierte E-Privacy Verordnung schnellstmöglich zu verabschieden. Es habe seit über einem Jahr inhaltlich keine wirklichen Fortschritte gegeben, wirft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, den Verantwortlichen vor. Stattdessen werde versucht, das angestrebte Datenschutzniveau abzusenken.

„Gerade in dem hochsensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation benötigen wir eine starke Regelung. Deshalb muss die E-Privacy Verordnung zwingend so ausgestaltet werden, dass das Schutzniveau sowohl der aktuellen E-Privacy-Richtlinie als auch der DSGVO mindestens gehalten und - wo nötig - erweitert wird.“ Mit anderen Worten: Der Streit zwischen Lobbygruppen, Regierung und Datenschützern eskaliert.

Wann und wie die E-Privacy-Verordnung verabschiedet wird, steht aktuell nicht fest. Es dürfte anschließend allerdings noch Jahre dauern, bis sie in Deutschland Gesetzeskraft erhält. Bis dahin bleiben Cookie-Banner hierzulande eine freiwillige Maßnahme.

Veröffentlicht am 20.03.2019