Terminvergaben, Arztvermittlungen und Rezeptausschreibungen: Im Gesundheitswesen wächst das Angebot an Online-Services. Einige davon fördern sogar die gesetzlichen Krankenkassen.
Die Deutsche Arzt AG, Digital-Dienstleister für das Gesundheitswesen, hat ihre Videosprechstunde sprechstunde.online aufgewertet. Neben der Buchungsfunktion, bei der Ärzte und Behandler individuelle Gesundheitsleistungen in die Videoplattform einstellen und ihren Patienten online zur Verfügung stellen können, gibt es jetzt eine Online-Bezahlfunktion für Selbstzahler-Leistungen (iGeL), die die Patienten per Kredit- und Debitkarte sowie per Lastschrift begleichen können. Die Erlöse werden dem Arzt oder Behandler, so heißt es, binnen 14 Tagen nach Leistungserbringung gutgeschrieben.
„Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit des Arztes"
Eine zusätzliche Neuerung besteht für Ärzte in der Möglichkeit eines DSGVO-konformen Dateiversands. Das Versenden von ärztlichen Befunden diverser Art, beispielsweise Röntgenbildern, ist damit möglich. An der Option, elektronische Rezepte über die Plattform auszustellen, werde gearbeitet, heißt es weiter.
Christoph Hölzlwimmer, Chief Digital Officer der Deutschen Arzt AG, bringt die aktuellen Entwicklungen im digitalen Gesundheitsmarkt so auf den Punkt. „Wir erleben derzeit ein zunehmendes Angebot sogenannter medizinischer Servicecenter, die im Rahmen der Digitalisierung schnelle Terminvergaben und Arztvermittlungen aber auch Rezeptausschreibungen anbieten.“ Ärzte könnten davon profitieren, indem sie dadurch ihre Sichtbarkeit im Internet verbesserten und ihr Einzugsgebiet überregional erweiterten. „Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit des Arztes von heute auf dem digitalen Gesundheitsmarkt von morgen.“
Anschubfinanzierung durch die Krankenkassen
Laut Deutsche Ärzte AG beteiligen sich seit 1. Oktober 2019 auch die gesetzlichen Krankenkassen an der Finanzierung solcher Services. Sie zahlten eine Anschubfinanzierung an diejenigen Ärzte, die diese Videosprechstunden anbieten. Diese werde extrabudgetär vergütet und gelte für bis zu 50 Sitzungen. Damit seien pro Arzt und je Quartal bis zu 500 Euro finanzielle Förderung möglich. Die Fördermöglichkeit gelte für zwei Jahre.
Veröffentlicht am 24.10.2019