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DSGVO / Heilberufe
Fragen für Arzt und Apotheker

Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung vollständig in Kraft. Für Ärzte, Apotheker und andere Heilberufe gelten besondere Regeln. 

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Die DSGVO wird die wesentlichen in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten anzuwendenden Vorschriften über den Datenschutz enthalten. Für Heilberufe finden sich einzelne Konkretisierungen im neuen Teil 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das am gleichen Tag in Kraft tritt.

Darauf weist das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein hin. Die Einzelheiten sind hier nachzulesen. 

Veröffentlicht am 10.04.2018