Die Deutsche Oracle Anwendergruppe (DOAG) stärkt ihre Expertise in juristischen Fragen.
Das am 20. April 2018 gegründete DOAG Legal Council ergänzt die fachliche Kompetenz der DOAG und soll ihren Mitgliedern einen weiteren Mehrwert bieten. Die neue Runde mit spezialisierten IT-Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten soll die Arbeit der DOAG Gremien und Competence Center mit einer Expertise im IT-Recht, etwa in Fragen der Vertragsgestaltung, Lizenzierung oder Datenschutz, begleiten und der DOAG bei der Vertretung der Interessen der Mitglieder zur Seite stehen.
Keine befriedigenden Lösungen durch Oracle
Anlass zu dieser Initiative sind die seit Jahren diskutierten Anliegen zu rechtlichen Fragen der DOAG, für die Oracle bisher keine befriedigenden allgemeingültigen Lösungen lieferte. Beim ersten Treffen wurden die Themen „Lizenzierung von Oracle-Produkten in virtualisierten Umgebungen“ und „Datenschutz in der Oracle-Cloud“ als prioritäre Aufgaben des Council identifiziert und mit ersten Überlegungen begonnen.
Als Koordinator des DOAG Legal Council agiert der ehemalige DOAG Vorsitzende Dietmar Neugebauer. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen Jana Jentzsch (Sozietät Jentzsch IT, Hamburg), Thomas Thalhofer (Sozietät Noerr, München) sowie Jan Bohnstedt (Bartsch Rechtsanwälte, Frankfurt). Der langjährige Berater der DOAG, Rechtsanwalt Carsten J. Diercks, wird in dieser Runde die juristische Seite koordinieren.
Die Mitglieder des Council sind von der DOAG ausgewählt worden und engagieren sich ehrenamtlich. Dabei wird keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen, sondern allgemeine Betrachtungen von rechtlichen Fragen. Die Ergebnisse werden unter anderem in Form von Artikeln oder Vorträgen im Rahmen der DOAG in das DOAG Netzwerk eingebracht. Für darüberhinausgehende Beratung können die Mitglieder der DOAG direkten Kontakt zu den Anwälten aufnehmen.
Veröffentlicht am 27.04.2018